Rechtsanwälte Blome & Klaus
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Versicherungsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Vertragsrecht
Fachanwaltschaft Verkehrsrecht
Immer wieder versuchen insbesondere Haftpflichtversicherer im Rahmen des selbst angepriesenen Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unkomplizierte Hilfe anzubieten…mehr
Versicherungsrecht
Was Versicherungen versprechen hat heutzutage leider manchmal wenig damit zu tun, was wirklich eingehalten wird. Denn private Versicherungen haben Gewinnmaximierung, den Aktienkurs oder Interessen von Investoren im Fokus…mehr
Mietrecht
Wir beraten Sie gerne über das förmliche Mieterhöhungsverfahren, die Beendigung des Mietverhältnisses und Fragen rund um Mietminderungen. Auch liegen uns die Rechte der Mieter sehr am Herzen…mehr
Arbeitsrecht
Das Arbeitsverhältnis ist ein sehr sensibler Bereich, da letztlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Alltagsleben miteinander auskommen müssen. Sabrina Blome steht Ihnen gerne beratend und vermittelnd zur Seite…mehr
Vertragsrecht / Forderungsmanagement
Im täglichen Geschäftsverkehr und auch im privaten Bereich kommt es immer wieder vor, dass Rechnungen nicht beglichen bzw. unberechtigt gestellt werden Das Repertoire unserer Kanzlei reicht von der außergerichtlichen…mehr
Beratung auch per E-Mail und Telefon
Eine Besprechung Ihrer Angelegenheiten und Beauftragung unserer Kanzlei ist grundsätzlich auch per Telefon, E-Mail und Post möglich, also ohne ein persönliches Treffen oder direkten Vor-Ort-Kontakt. Wenn Sie, z.B. mangels eines fahrbereiten PKW oder aus gesundheitlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben in der Kanzlei vorbeizuschauen, so vereinbaren Sie einen Termin zu einer telefonischen Besprechung mit uns.
Die Unterlagen zu Ihrem Vorgang können vor oder nach dem Termin per Post, E-Mail oder Fax ausgetauscht werden. Alternativ ist ein persönliches Treffen selbstverständlich weiterhin möglich. Die Kommunikation mit den Versicherungen erfolgt in der Regel schriftlich (per Mail oder Post) und wurde bereits vor längerer Zeit bevorzugt auf Email umgestellt. Die Kanzlei ist ohnehin auch stets auf dem aktuellen Stand der Technik.
Sabrina Blome ist nun GTÜ-Vertragsanwältin
Unsere Anwältin Sabrina Blome ist Mitglied im Netzwerk der GTÜ-Vertragsanwälte, was zugleich die Vertragspartnerschaft mit „autorechtaktuell.de“ bedeutet.
Die „Gesellschaft für technische Überwachung“ ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger. Durch die Kooperation ist unsere Kanzlei in der Lage, Sie noch besser im Verkehrsrecht zu unterstützen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen rechtlichen Fragestellungen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Durch langjährige Erfahrung und eine persönliche Atmosphäre werden Ihre Rechtsangelegenheiten hier ganzheitlich geregelt.
Unsere Kanzlei in Pfungstadt besteht bereits seit 1982 und ist seither als zuverlässige Adresse in rechtlichen Themen in Südhessen bekannt.
Sabrina Blome
Rechtsanwältin Sabrina Blome studierte an der Goethe-Universität in Frankfurt und legte bereits dort ihre Schwerpunkte auf das Zivilrecht, insbesondere Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.
Die Tochter der Eheleute Klaus absolvierte ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Darmstadt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Seit dem Jahr 2013 ist sie freiberuflich als Rechtsanwältin tätig und übernahm ein Jahr später die Kanzlei von Friedrich Klaus als Inhaberin.
Seit dem 30.08.2016 ist sie Fachanwältin für Verkehrsrecht. Zudem hat sie im Februar 2017 alle Lehrgängen zur Erlangung des Titels Fachanwältin für Versicherungsrecht abgeschlossen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht / Forderungsmanagement
Friedrich Klaus
Rechtsanwalt Friedrich Klaus wurde 1952 in Pfungstadt geboren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und anschließender Referendarzeit war er in zivilrechtlich ausgerichteten Anwalts- und Notariatskanzleien in Frankfurt, Darmstadt und Griesheim als Rechtsanwalt und Notarvertreter tätig.
1982 gründete er seine Kanzlei in Pfungstadt-Eschollbrücken und übte seine rechtsanwaltliche Tätigkeit seither aus. Seit 2015 ist Friedrich Klaus nicht mehr aktiv als Rechtsanwalt tätig, bleibt der Kanzlei jedoch weiterhin in beratender Funktion erhalten.
FACHANWALTSCHAFT VERKEHRSRECHT
Immer wieder versuchen insbesondere Haftpflichtversicherer im Rahmen des selbst angepriesenen Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unkomplizierte Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen oder auch eigenen Versicherers liegt allerdings häufig darin, den Schaden zum eigenen Vorteil klein zu halten. So werden meist nicht-unabhängige Gutachter mit Rahmenverträgen beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das schnelle Auftreten der Versicherung dient dazu, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.
So werden bei einer anwaltlichen Beratung und Vertretung häufig wesentlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Da die anwaltlichen Kosten bei nicht selbst verschuldeten Unfällen in der Regel von der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners zu tragen sind, kann man hier durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sicher gehen, nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Eine der Hauptaufgaben des Fachanwaltes für Verkehrsrecht ist die Abwicklung von Verkehrsunfällen, welche sich im Einzelfall als äußerst umfangreich gestalten kann. Eine ganzheitliche Regulierung von unserer Seite ist selbstverständlich und erspart Ihnen Ärger und Zeit.
Die Spezialisierung auf das Verkehrsrecht umfasst auch das Führerscheinrecht. So kann z.B. die Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologisches Fachgutachten) oder eines Fahrverbotes im Vorfeld durch eine geschickte Stellungnahme vermieden werden.
Aber auch gegen Ordnungswidrigkeiten kann und sollte im Einzelfall vorgegangen werden. Im Rahmen eines Verkehrsunfalles sollte, um nicht den Anschein eines Schuldeingeständnisses zu erwecken, gegen ungerechtfertigte Bußgelder Einspruch eingelegt werden.
Besondere Kenntnisse sind im Spezialgebiet der Geltendmachung von Ölspurbeseitigungs- und Räumungskosten auf öffentlichen Straßen vorhanden. Für Fragen rund um dieses Spezialgebiet stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
VERSICHERUNGSRECHT
Was Versicherungen versprechen hat heutzutage leider manchmal wenig damit zu tun, was wirklich eingehalten wird. Denn private Versicherungen haben Gewinnmaximierung, den Aktienkurs oder Interessen von Investoren im Fokus. Es verwundert daher nicht, dass Entscheidungen von Versicherungsunternehmen über die Erbringung oder Ablehnung einer Versicherungsleistung nicht immer mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen. Dagegen haben die Betroffenen mit den erheblichen Konsequenzen einer Leistungsablehnung zu kämpfen.
Einzelne Tarifmerkmale entscheiden über eine Versicherungsleistung und auch der Fragebogen, welche von Seiten der Versicherung an den Versicherungsnehmer übersandt wird, ist sorgfältig auszufüllen. Wenn sich in dem Fragebogen Widersprüche zu früheren Angaben finden lassen, so gerät der Versicherungsnehmer in Erklärungsnot.
Beim Versicherungsrecht drehen sich die Aufgaben eines Anwalts vor allem um die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der eigenen Versicherung, wie beispielsweise gegen die eigene Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, usw. Dabei gibt es einige Berührungspunkte zum Verkehrsrecht, da schließlich bei fast jedem Verkehrsunfall eine Kfz-Haftpflichtversicherung, bzw. eine Teil- oder Vollkaskoversicherung beteiligt ist.
Rechtsanwältin Sabrina Blome hat neben langjähriger Erfahrung im Bereich des Versicherungsrechts bereits die theoretischen Voraussetzungen für eine Benennung zur „Fachanwältin für Versicherungsrecht“ geschaffen und die hierfür notwendigen Kurse und Prüfungen abgelegt. Eine offizielle Ernennung erfolgt in Kürze.
Gerne unterstützen wir Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen womöglich übermächtige wirkende Versicherungskonzerne.
MIETRECHT
Wir beraten Sie gerne über das förmliche Mieterhöhungsverfahren, die Beendigung des Mietverhältnisses und Fragen rund um Mietminderungen. Auch liegen uns die Rechte der Mieter sehr am Herzen. Wenden Sie sich vertrauensvoll und unverbindlich an uns.
ARBEITSRECHT
Das Arbeitsverhältnis ist ein sehr sensibler Bereich, da letztlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Alltagsleben miteinander auskommen müssen. Sabrina Blome steht Ihnen gerne beratend und vermittelnd zur Seite. Sollte ein Arbeitsverhältnis beendet werden, stellt sich häufig die Frage, ob alle wechselseitigen Ansprüche ausgeglichen wurden.
VERTRAGSRECHT / FORDERUNGSMANAGEMENT
Im täglichen Geschäftsverkehr und auch im privaten Bereich kommt es immer wieder vor, dass Rechnungen nicht beglichen bzw. unberechtigt gestellt werden. Das Repertoire unserer Kanzlei reicht von der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen über das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und Auskehr des Erlöses aus der Zwangsvollstreckung.
FACHANWALTSCHAFT VERKEHRSRECHT
Immer wieder versuchen insbesondere Haftpflichtversicherer im Rahmen des selbst angepriesenen Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unkomplizierte Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen oder auch eigenen Versicherers liegt allerdings häufig darin, den Schaden zum eigenen Vorteil klein zu halten. So werden meist nicht-unabhängige Gutachter mit Rahmenverträgen beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das schnelle Auftreten der Versicherung dient dazu, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.
So werden bei einer anwaltlichen Beratung und Vertretung häufig wesentlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Da die anwaltlichen Kosten bei nicht selbst verschuldeten Unfällen in der Regel von der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners zu tragen sind, kann man hier durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sicher gehen, nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Eine der Hauptaufgaben des Fachanwaltes für Verkehrsrecht ist die Abwicklung von Verkehrsunfällen, welche sich im Einzelfall als äußerst umfangreich gestalten kann. Eine ganzheitliche Regulierung von unserer Seite ist selbstverständlich und erspart Ihnen Ärger und Zeit.
Die Spezialisierung auf das Verkehrsrecht umfasst auch das Führerscheinrecht. So kann z.B. die Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologisches Fachgutachten) oder eines Fahrverbotes im Vorfeld durch eine geschickte Stellungnahme vermieden werden.
Aber auch gegen Ordnungswidrigkeiten kann und sollte im Einzelfall vorgegangen werden. Im Rahmen eines Verkehrsunfalles sollte, um nicht den Anschein eines Schuldeingeständnisses zu erwecken, gegen ungerechtfertigte Bußgelder Einspruch eingelegt werden.
Besondere Kenntnisse sind im Spezialgebiet der Geltendmachung von Ölspurbeseitigungs- und Räumungskosten auf öffentlichen Straßen vorhanden. Für Fragen rund um dieses Spezialgebiet stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
VERSICHERUNGSRECHT
Was Versicherungen versprechen hat heutzutage leider manchmal wenig damit zu tun, was wirklich eingehalten wird. Denn private Versicherungen haben Gewinnmaximierung, den Aktienkurs oder Interessen von Investoren im Fokus. Es verwundert daher nicht, dass Entscheidungen von Versicherungsunternehmen über die Erbringung oder Ablehnung einer Versicherungsleistung nicht immer mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen. Dagegen haben die Betroffenen mit den erheblichen Konsequenzen einer Leistungsablehnung zu kämpfen.
Einzelne Tarifmerkmale entscheiden über eine Versicherungsleistung und auch der Fragebogen, welche von Seiten der Versicherung an den Versicherungsnehmer übersandt wird, ist sorgfältig auszufüllen. Wenn sich in dem Fragebogen Widersprüche zu früheren Angaben finden lassen, so gerät der Versicherungsnehmer in Erklärungsnot.
Beim Versicherungsrecht drehen sich die Aufgaben eines Anwalts vor allem um die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der eigenen Versicherung, wie beispielsweise gegen die eigene Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, usw. Dabei gibt es einige Berührungspunkte zum Verkehrsrecht, da schließlich bei fast jedem Verkehrsunfall eine Kfz-Haftpflichtversicherung, bzw. eine Teil- oder Vollkaskoversicherung beteiligt ist.
Rechtsanwältin Sabrina Blome hat neben langjähriger Erfahrung im Bereich des Versicherungsrechts bereits die theoretischen Voraussetzungen für eine Benennung zur „Fachanwältin für Versicherungsrecht“ geschaffen und die hierfür notwendigen Kurse und Prüfungen abgelegt. Eine offizielle Ernennung erfolgt in Kürze.
Gerne unterstützen wir Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen womöglich übermächtige wirkende Versicherungskonzerne.
MIETRECHT
Wir beraten Sie gerne über das förmliche Mieterhöhungsverfahren, die Beendigung des Mietverhältnisses und Fragen rund um Mietminderungen. Auch liegen uns die Rechte der Mieter sehr am Herzen. Wenden Sie sich vertrauensvoll und unverbindlich an uns.
ARBEITSRECHT
Das Arbeitsverhältnis ist ein sehr sensibler Bereich, da letztlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Alltagsleben miteinander auskommen müssen. Sabrina Blome steht Ihnen gerne beratend und vermittelnd zur Seite. Sollte ein Arbeitsverhältnis beendet werden, stellt sich häufig die Frage, ob alle wechselseitigen Ansprüche ausgeglichen wurden.
VERTRAGSRECHT / FORDERUNGSMANAGEMENT
Im täglichen Geschäftsverkehr und auch im privaten Bereich kommt es immer wieder vor, dass Rechnungen nicht beglichen bzw. unberechtigt gestellt werden. Das Repertoire unserer Kanzlei reicht von der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen über das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und Auskehr des Erlöses aus der Zwangsvollstreckung.
Kontakt
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